Neues Insolvenzrecht
Dienstag, den 14.10.2008 zu dem Thema:Schnittstellen
Schnell verabschiedetes neues Insolvenzrecht soll Firmenpleiten verhindern. (Spiegelartikel vom 13.10.2008) Meiner Meinung nach ist das problematisch, denn so können Aufträge an Zulieferer und Dienstleister erteilt werden, die bisher durch das alte Insolvenzrecht eine strafrechtliche Relevanz aufwiesen. Durch diese Gesetzesänderung wird gefährliche Augenwischerei betrieben. Denn einerseits sollen Firmenpleiten abgewendet werden, andererseits erhöht sich das Risiko, dass Zulieferer und Dienstleister ihrerseits auf ihren Forderungen sitzenbleiben - und in die gleiche Misere geraten. Mit anderen Worten: welchen Auftraggebern kann man vertrauen? Mein Banker meint dazu: »Frau Weber-Frowein, es gibt keine ersten Adressen mehr.«
Nachtrag: Artikel des Rechtsanwalt & Steuerberater Andreas Jahn, MEYER-KÖRING, Bonn vom 14.10.08 Insolvenzrecht: Bundeskabinett beschließt Lockerung des Überschuldungsbegriffs
Nachtrag: Artikel des Rechtsanwalt & Steuerberater Andreas Jahn, MEYER-KÖRING, Bonn vom 14.10.08 Insolvenzrecht: Bundeskabinett beschließt Lockerung des Überschuldungsbegriffs
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